Liebe Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer:innen,
das Sozialministerium hat seine Regelungsübersicht zu den Coronaregelungen aktualisiert. Für die Pflegeheime gibt es eine große Erleichterung: ab sofort entfällt die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung von Besuchern beim Betreten der Heime.
Die Pflegeheime dürfen aber weiterhin nur mit einem negativen Antigentest betreten werden. Bei Personen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, darf der Test nicht älter als 6 Stunden sein, bei geimpften Personen nicht älter als 24 Stunden.
Alle, die das Heim betreten, müssen während des gesamten Aufenthaltes – also auch im Bewohnerzimmer – eine FFP‑2 Maske tragen. Ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren.
Kontaktpersonen und Personen mit den typischen Symptomen einer Covid-19 ‑Erkrankung bleibt der Zutritt zum Heim weiterhin verwehrt.
Die Erforderlichkeit einer aktiven Zugangskontrolle durch das Heim bleibt daher bis auf weiteres bestehen. Daher müssen wir an den bestehenden Öffnungszeiten – täglich von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr- festhalten. Auch die Zeiten, zu denen wir Antigentests anbieten, bleiben unverändert:
Bitte halten Sie sich wie bisher an alle bestehenden Hygieneregeln und die Abstandsgebote (Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen) innerhalb unserer Einrichtungen.
Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigentests gilt weiterhin auch für die gastronomischen Angebote innerhalb der Pflegeeinrichtungen und damit auch für unsere Cafés. Gerne bieten wir Ihnen unsere Speisen wie bisher auch zum Mitnehmen an – in der umweltfreundlichen Mehrwegebox.
Angesichts der derzeit wieder zunehmenden Infektionszahlen sind die bestehenden Maßnahmen sehr sinnvoll. Helfen sie bitte weiterhin mit, einen Viruseintrag in unsere Heime zu vermeiden.
Die vollständige aktuelle Regelungsübersicht finden Sie in der Anlage zu diesem Informationsbrief.
Herzliche Grüße
Thilo Naujoks
Geschäftsführer
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