Javascript ist deaktiviert.
Um alle Angebote dieser Seite fehlerfrei zu nutzen, bitte Javascript aktivieren!
Aktuelle Hinweise zu den Coronaregelungen für Pflegeeinrichtungen
Aktuelle Hinweise zu den Coronaregelungen für Pflegeeinrichtungen
Esslingen, 15.06.2022

Lie­be Ange­hö­ri­ge, Bevoll­mäch­tig­te und Betreuer:innen,

lie­be Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mitarbeiter,

 

in unse­rem gesell­schaft­li­chen Umfeld wur­den in den letz­ten Mona­ten vie­le Coro­na­re­geln gelo­ckert. In Pfle­ge­hei­men hin­ge­gen hat sich seit unse­rem letz­ten Infor­ma­ti­ons­schrei­ben vom März 2022 rela­tiv wenig geän­dert. Die­se Tat­sa­che trifft sowohl bei Besucher:innen als auch bei Beschäf­tig­ten teils auf Ver­wun­de­rung, teils auf Unver­ständ­nis, teil­wei­se wer­den die stren­ge­ren Regeln zum Schutz unse­rer Heimbewohner:innen und Tages­gäs­te aber auch aus­drück­lich begrüßt. Wir als Pfle­ge­heim­trä­ger ste­hen des­sen unge­ach­tet in der Ver­ant­wor­tung, die Coro­na­ver­ord­nung des Lan­des Baden-Würt­tem­berg für Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen gewis­sen­haft umzu­set­zen. Daher ist es mir ein Anlie­gen, die aktu­el­len Regeln noch­mals zusam­men­zu­fas­sen und zur Kennt­nis zu bringen:

Test­nach­weis­pflich­ten für Besucher:innen:

Die Pfle­ge­heime dür­fen wei­ter­hin nur mit einem nega­ti­ven Anti­gen­test betre­ten wer­den. Bei Per­so­nen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, darf der Test nicht älter als 6 Stun­den sein (ein PCR-Test darf max. 24 Stun­den alt sein), bei geimpf­ten Per­so­nen nicht älter als 24 Stun­den (ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Aus­nah­men von der Test­pflicht gibt es nur für den Not­fall­ein­satz, den Kran­ken­trans­port, für den Zutritt ohne Bewoh­ner­kon­takt für einen uner­heb­li­chen Zeit­raum und für Kin­der unter einem Jahr.

Die Test­nach­weis­pflicht gilt auch für die Gäs­te unse­rer Cafés, da die­se räum­lich mit dem Pfle­ge­heim ver­bun­den sind.

Die Pfle­ge­heime sind zumin­dest zu stich­pro­ben­haf­ten Nach­weis­kon­trol­len ver­pflich­tet. Es gilt eine buß­geld­be­wehr­te Vor­la­gen­pflicht für Besucher:innen und Beschäftigte.

 

Wir bie­ten allen Besucher:innen wei­ter­hin fol­gen­de Test­zei­ten an:

Kon­takt­per­so­nen und Per­so­nen mit den typi­schen Sym­pto­men einer Covid-19 ‑Erkran­kung bleibt der Zutritt zum Heim wei­ter­hin verwehrt.

Unse­re Hei­me sind täg­lich von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöff­net. Bei Besu­chen außer­halb die­ser Zei­ten bit­ten wir um vor­he­ri­ge Vereinbarung.

Test­nach­weis­pflich­ten für Beschäftigte:

Für alle Beschäf­tig­ten gilt eine arbeits­täg­li­che Anti­gen ‑Test­pflicht. Nur bei drei­mal geimpf­ten Beschäf­tig­ten oder bei Beschäf­tig­ten, deren Imp­fung nicht län­ger als drei Mona­te zurück­liegt, wäre eine Redu­zie­rung auf zwei Anti­gen­tests pro Woche mög­lich. Die Tes­tun­gen wer­den heimin­tern orga­ni­siert und angeboten.

Mas­ken­pflicht für Besucher:innen:

Gemäß § 3 Abs. 6 der Coro­na­ver­ord­nung für Pfle­ge­ein­rich­tun­gen besteht für alle Besucher:innen wei­ter­hin eine FFP 2‑Maskenpflicht wäh­rend des gesam­ten Auf­ent­halts im Pfle­ge­heim, auch im Bewoh­ner­zim­mer. Ledig­lich für Kin­der unter 14 Jah­ren ist eine medi­zi­ni­sche Mas­ke (MNS) aus­rei­chend. Im Frei­en besteht kei­ne Maskenpflicht.

Mas­ken­pflicht für Beschäftigte:

Für Beschäf­tig­te ist ab sofort das Tra­gen einer medi­zi­ni­schen Mas­ke (MNS) aus­rei­chend. Der MNS ist durch­gän­gig ab Betre­ten des Hei­mes zu tra­gen. Sobald Coro­na-Infek­tio­nen auf­tre­ten, grei­fen die Bestim­mun­gen des Hygie­ne­plans und es sind wie­der FFP 2‑Masken in den betrof­fe­nen Berei­chen zu tragen.

 

Herz­li­che Grüße

Thi­lo Naujoks

Geschäfts­füh­rer

Skip to content