Liebe Angehörige, Bevollmächtigte und Betreuer:innen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
erfreulicherweise scheint sich die Coronapandemie ihrem Ende zu nähern, wenn gleich wir derzeit in unseren Einrichtungen zahlreiche Infektionen zu verzeichnen haben. Es ist also nach wie vor Vorsicht geboten. Wie Sie sicher aus den Medien mitbekommen haben, sind zum 01.03.2023 folgende Änderungen vorgesehen und angekündigt:
- Das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) hat einen Referentenentwurf zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28 b Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt.
- Baden-Württemberg hat die Aufhebung der CoronaVO und der
CoronaVO „Absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen“ angekündigt.
Damit entfallen zum einen grundsätzlich die Testpflicht und zum anderen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes.
Das bedeutet konkret für Sie als Besucher:innen, Angehörige, Betreuer:innen:
- keinen negativen Testnachweis mehr als Zutrittsvoraussetzung in unsere Einrichtungen
- Wegfall von festen Besuchszeiten. Die Öffnungszeiten und Schließzeiten der Haustüren werden wie vor der Pandemie wieder im Rahmen der Hausordnung in den jeweiligen Heimen festgelegt
- Aber: bis einschließlich 07.04.2023 gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen und Gäste in unseren Einrichtungen!
Wir behalten uns das Recht vor, wenn der Verdacht einer Infektion besteht, einen Schnelltest zu verlangen und Besucher:innen zum Schutz der uns anvertrauten Bewohner:innen und Gäste ggf. den Zutritt zu unseren Einrichtungen zu verweigern. Bitte bleiben Sie weiterhin bei akuten Infektionen zu Hause!
Grundsätzlich gelten alle bisherigen Schutzvorschriften bei Infektionsgeschehen entsprechend unseren internen Hygieneplänen weiter.
Für alle Beschäftigten der Städtischen Pflegeheime gelten ab 01.03.2023 folgende Regelungen:
- Die Beschäftigung in allen Einrichtungen der Städtischen Pflegeheime Esslingen ist ohne Testnachweis möglich
- Bei einem akuten Infektionsgeschehen gilt der jeweilig gültige Hygieneplan, welcher auch eine FFP2-Maskenpflicht vorsieht.
- Bei Covid-19 Ausbrüchen können von der Heimleitung verpflichtende Tests angeordnet werden.
- Da aufgrund der weggefallenen Testpflicht eine Infektion mit dem Coronavirus nicht ausgeschlossen werden kann (sowohl bei Beschäftigten als auch bei Bewohner:innen und Gästen), ist bei der direkten Pflege und Betreuung der Bewohner:innen eine FFP2-Maske zu tragen.
Herzliche Grüße
Thilo Naujoks
Geschäftsführer