Vergütung nach TVÖD
Sicherer Arbeitsplatz
Jahres­sonderzahlung
Work-Life-Balance
Individuelle Fort- und Weiterbildungen
ZVK Betriebliche Rentenversicherung
30 Tage Urlaub + Zusatzurlaub
ZEP Ziel­erreichungs­prämie
Umsetzung höchster Personalschlüssel
Unbefristeter Arbeitsvertrag
(Stand: Alle Angaben ohne Gewähr!)

Verdienstrechner

Bitte wählen Sie Ihr Berufsbild aus:
Bitte wählen Sie Ihre Berufserfahrung (Dauer) aus:

Grundentgelt:
Entgeltgruppe P5 Stufe 1
Verdienst:
-
Pflegezulage:
-
Tarifzulage:
-
Geriatriezulage:
-
Summe brutto:
-
Zuschläge:
Wechselschichtzulage:
-
Nachtarbeit (Bsp. 2 Nächte):
-
Samstag (Bsp. 1 Spätdienst):
-
Sonntag (Bsp. 2 Sonntage):
-
Summe Zuschläge:
-
Summen:
Brutto je Monat:
-
Brutto Jahr:
-
Sonderzahlungen:
Jahressonderzahlung (84,74%):
-
Leistungsprämie (ca. 80%):
-
Jahresbrutto gesamt:
-
Berechnungsgrundlagen
Grundlage zur Berechnung sind die Regelungen
  • des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
Zeitzuschläge
Die Zeitzuschläge errechnen sich aus den Stundenentgelten.
Für die ausgewählte Entgeltgruppe Stufe sind dies:
  • Nachtzuschlag: von =
  • Samstagszuschlag: von =
  • Sonntagsszuschlag: von =
Es wurde von folgender Stundenzahl ausgegangen:
  • Eine Nachtschicht:
  • Ein Spätdienst am Samstag:
  • Ein Sonntagsdienst:
Sonderzahlungen

Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.

Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.

Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.

Die Zielvereinbarung für die Erlangung einer Leistungsprämie ist freiwillig.

Enorme Gehaltszuwächse nach Tarifabschluss

Nachdem die Gewerkschaft ver.di und die kommunalen Arbeitgeberverbände dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 endgültig zugestimmt haben können die vereinbarten Entgelterhöhungen umgesetzt werden.

Die Gehaltszuwächse sind enorm und in dieser Höhe einmalig:

Es gibt Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsgeld. Und ab März 2024 eine Entgelterhöhung in den meisten Fällen zwischen 10% und 13%,  je nach Entgeltgruppe.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.

Auszubildende erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.

Im März 2024 werden dann alle Tabellenentgelte um 220 Euro erhöht und anschließend um 5,5 % linear angehoben, die Erhöhung muss aber mindestens 340 Euro monatlich betragen.

In vielen Fällen entspricht dies einer Gehaltssteigerung um über 12 %. Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab dem 01.03.2024 um 11,5% erhöht. Dies betrifft z.B. die Pflegezulage.

Das Ausbildungsentgelt wird  ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Schichtzulagen und Zeitzuschlägen) für eine Pflegefachkraft in der Entwicklungsstufe 3 ein Gehaltsplus von 395,76 Euro monatlich.

Adresse

Städtische Pflegeheime Esslingen a.N.
Hindenburgstrasse 8-10
73728 Esslingen

Ihre Ansprechpartnerin

Städtische Pflegeheime (Zentrale Dienste)


Jennifer Werner

Stellv. Geschäftsführung / Personalleitung

0711 / 35172 - 5020


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Sonderzahlungen:
Jahressonderzahlung (84,74%):
-
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Berechnungsgrundlagen
Grundlage zur Berechnung sind die Regelungen
  • des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
Zeitzuschläge
Die Zeitzuschläge errechnen sich aus den Stundenentgelten.
Für die ausgewählte Entgeltgruppe Stufe sind dies:
  • Nachtzuschlag: von =
  • Samstagszuschlag: von =
  • Sonntagsszuschlag: von =
Es wurde von folgender Stundenzahl ausgegangen:
  • Eine Nachtschicht:
  • Ein Spätdienst am Samstag:
  • Ein Sonntagsdienst:
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Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.

Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.

Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.

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Enorme Gehaltszuwächse nach Tarifabschluss

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Die Gehaltszuwächse sind enorm und in dieser Höhe einmalig:

Es gibt Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsgeld. Und ab März 2024 eine Entgelterhöhung in den meisten Fällen zwischen 10% und 13%,  je nach Entgeltgruppe.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.

Auszubildende erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.

Im März 2024 werden dann alle Tabellenentgelte um 220 Euro erhöht und anschließend um 5,5 % linear angehoben, die Erhöhung muss aber mindestens 340 Euro monatlich betragen.

In vielen Fällen entspricht dies einer Gehaltssteigerung um über 12 %. Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab dem 01.03.2024 um 11,5% erhöht. Dies betrifft z.B. die Pflegezulage.

Das Ausbildungsentgelt wird  ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Schichtzulagen und Zeitzuschlägen) für eine Pflegefachkraft in der Entwicklungsstufe 3 ein Gehaltsplus von 395,76 Euro monatlich.

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  • des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
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Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.

Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.

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Nachdem die Gewerkschaft ver.di und die kommunalen Arbeitgeberverbände dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 endgültig zugestimmt haben können die vereinbarten Entgelterhöhungen umgesetzt werden.

Die Gehaltszuwächse sind enorm und in dieser Höhe einmalig:

Es gibt Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsgeld. Und ab März 2024 eine Entgelterhöhung in den meisten Fällen zwischen 10% und 13%,  je nach Entgeltgruppe.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.

Auszubildende erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.

Im März 2024 werden dann alle Tabellenentgelte um 220 Euro erhöht und anschließend um 5,5 % linear angehoben, die Erhöhung muss aber mindestens 340 Euro monatlich betragen.

In vielen Fällen entspricht dies einer Gehaltssteigerung um über 12 %. Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab dem 01.03.2024 um 11,5% erhöht. Dies betrifft z.B. die Pflegezulage.

Das Ausbildungsentgelt wird  ab März 2024 um 150 Euro erhöht.

Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Schichtzulagen und Zeitzuschlägen) für eine Pflegefachkraft in der Entwicklungsstufe 3 ein Gehaltsplus von 395,76 Euro monatlich.

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