Verdienstrechner
Grundentgelt:
Zuschläge:
Summen:
Sonderzahlungen:
Berechnungsgrundlagen
- des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
Für die ausgewählte Entgeltgruppe Stufe sind dies:
- Nachtzuschlag: von =
- Samstagszuschlag: von =
- Sonntagsszuschlag: von =
- Eine Nachtschicht:
- Ein Spätdienst am Samstag:
- Ein Sonntagsdienst:
Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.
Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.
Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.
Die Zielvereinbarung für die Erlangung einer Leistungsprämie ist freiwillig.
Enorme Gehaltszuwächse nach Tarifabschluss
Nachdem die Gewerkschaft ver.di und die kommunalen Arbeitgeberverbände dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 endgültig zugestimmt haben können die vereinbarten Entgelterhöhungen umgesetzt werden.
Die Gehaltszuwächse sind enorm und in dieser Höhe einmalig:
Es gibt Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsgeld. Und ab März 2024 eine Entgelterhöhung in den meisten Fällen zwischen 10% und 13%, je nach Entgeltgruppe.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.
Auszubildende erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.
Im März 2024 werden dann alle Tabellenentgelte um 220 Euro erhöht und anschließend um 5,5 % linear angehoben, die Erhöhung muss aber mindestens 340 Euro monatlich betragen.
In vielen Fällen entspricht dies einer Gehaltssteigerung um über 12 %. Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab dem 01.03.2024 um 11,5% erhöht. Dies betrifft z.B. die Pflegezulage.
Das Ausbildungsentgelt wird ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Schichtzulagen und Zeitzuschlägen) für eine Pflegefachkraft in der Entwicklungsstufe 3 ein Gehaltsplus von 395,76 Euro monatlich.
Adresse
Städtische Pflegeheime Esslingen a.N.
Hindenburgstrasse 8-10
73728 Esslingen
Ihre Ansprechpartnerin
Städtische Pflegeheime (Zentrale Dienste)

Jennifer Werner
Stellv. Geschäftsführung / Personalleitung
0711 / 35172 - 5020
Neue Stellen

Pflegefachkraft
im Pflegeheim Obertor
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Obertor
ab sofort

Pflegefachkraft
(Solitäre Kurzzeitpflege)
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Obertor
ab sofort

Pflegefachkraft
im Pflegeheim Berkheim
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Berkheim
ab sofort

Pflegefachkraft
im Pflegeheim Hohenkreuz
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Hohenkreuz
ab sofort

Pflegefachkraft
im Pflegeheim Pliensauvorstadt
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Pliensauvorstadt
ab sofort

Pflegefachkraft
im Pflegeheim Oberesslingen
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Oberesslingen
ab sofort

Pflegefachkraft
in der Tagespflege am Zollernplatz
50–80%
Tagespflege am Zollenplatz
ab sofort

Pflegehelfer:in
mit und ohne Ausbildung
im Pflegeheim Berkheim
Teilzeit 40% – 80%
Pflegeheim Berkheim
ab sofort

Ausbildungskoordinator:in
mind. 75%
Zentrale Dienste
ab sofort

Sozialdienstmitarbeiter:in
im Pflegeheim Hohenkreuz
Voll- und Teilzeit
Pflegeheim Hohenkreuz
ab 01.06.2023
Verdienstrechner
Grundentgelt:
Zuschläge:
Summen:
Sonderzahlungen:
Berechnungsgrundlagen
- des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
Für die ausgewählte Entgeltgruppe Stufe sind dies:
- Nachtzuschlag: von =
- Samstagszuschlag: von =
- Sonntagsszuschlag: von =
- Eine Nachtschicht:
- Ein Spätdienst am Samstag:
- Ein Sonntagsdienst:
Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.
Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.
Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.
Die Zielvereinbarung für die Erlangung einer Leistungsprämie ist freiwillig.
Adresse
Städtische Pflegeheime Esslingen a.N.
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Jennifer Werner
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Enorme Gehaltszuwächse nach Tarifabschluss
Nachdem die Gewerkschaft ver.di und die kommunalen Arbeitgeberverbände dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 endgültig zugestimmt haben können die vereinbarten Entgelterhöhungen umgesetzt werden.
Die Gehaltszuwächse sind enorm und in dieser Höhe einmalig:
Es gibt Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsgeld. Und ab März 2024 eine Entgelterhöhung in den meisten Fällen zwischen 10% und 13%, je nach Entgeltgruppe.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.
Auszubildende erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.
Im März 2024 werden dann alle Tabellenentgelte um 220 Euro erhöht und anschließend um 5,5 % linear angehoben, die Erhöhung muss aber mindestens 340 Euro monatlich betragen.
In vielen Fällen entspricht dies einer Gehaltssteigerung um über 12 %. Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab dem 01.03.2024 um 11,5% erhöht. Dies betrifft z.B. die Pflegezulage.
Das Ausbildungsentgelt wird ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Schichtzulagen und Zeitzuschlägen) für eine Pflegefachkraft in der Entwicklungsstufe 3 ein Gehaltsplus von 395,76 Euro monatlich.
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Pflegefachkraft
im Pflegeheim Obertor
Voll- und Teilzeit
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Teilzeit 40% – 80%
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Ausbildungskoordinator:in
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Sozialdienstmitarbeiter:in
im Pflegeheim Hohenkreuz
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ab 01.06.2023
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- des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
Für die ausgewählte Entgeltgruppe Stufe sind dies:
- Nachtzuschlag: von =
- Samstagszuschlag: von =
- Sonntagsszuschlag: von =
- Eine Nachtschicht:
- Ein Spätdienst am Samstag:
- Ein Sonntagsdienst:
Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.
Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.
Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.
Die Zielvereinbarung für die Erlangung einer Leistungsprämie ist freiwillig.
Enorme Gehaltszuwächse nach Tarifabschluss
Nachdem die Gewerkschaft ver.di und die kommunalen Arbeitgeberverbände dem Tarifabschluss vom 22.04.2023 endgültig zugestimmt haben können die vereinbarten Entgelterhöhungen umgesetzt werden.
Die Gehaltszuwächse sind enorm und in dieser Höhe einmalig:
Es gibt Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, steuer- und abgabenfrei als Inflationsausgleichsgeld. Und ab März 2024 eine Entgelterhöhung in den meisten Fällen zwischen 10% und 13%, je nach Entgeltgruppe.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen anteilig entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs.
Auszubildende erhalten im Juni 2023 eine Einmalzahlung von 1.500 Euro.
Im März 2024 werden dann alle Tabellenentgelte um 220 Euro erhöht und anschließend um 5,5 % linear angehoben, die Erhöhung muss aber mindestens 340 Euro monatlich betragen.
In vielen Fällen entspricht dies einer Gehaltssteigerung um über 12 %. Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart ist, werden ab dem 01.03.2024 um 11,5% erhöht. Dies betrifft z.B. die Pflegezulage.
Das Ausbildungsentgelt wird ab März 2024 um 150 Euro erhöht.
Damit ergibt sich (ohne Berücksichtigung von Schichtzulagen und Zeitzuschlägen) für eine Pflegefachkraft in der Entwicklungsstufe 3 ein Gehaltsplus von 395,76 Euro monatlich.
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