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Solitäre Kurzzeitpflege

im Pflegeheim Obertor Wohnbereich Altbau
Bitte wählen Sie den Pflegegrad aus:

Tägliche Kosten solitäre Kurzzeitpflege:
Pflege
Pflegevergütung:
Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Hilfen bei der persönlichen Lebensführung, Leistungen der sozialen Betreuung, Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Ausbildungsumlage:
Umlage für die Ausbildung als Pflegefachmann/-frau werden bei den Bewohner:innen erhoben und in einen Fond abgeführt. Je nach Anzahl der Ausbildungsplätze erfolgt eine Rückerstattung an die Ausbildungsträger.
Pflegevergütung inkl. Ausbildungsumlage:
-
Die Kosten für Unterkunft enthalten:
Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme, Entsorgung von Abwasser und Abfall, Reinigung des Wohnraums und der Gemeinschaftsräume sowie der übrigen Räume, Wäscheversorgung, Wartung und Unterhaltung der Gebäude, der Ausstattung und der technischen Einrichtungen, Betriebsverwaltung, Steuern, Abgaben Versicherungen etc.
Die Kosten für Verpflegung enthalten:
Speise- und Getränkeversorgung, Zwischenmahlzeiten sowie die Verpflegung bei Gemeinschaftsveranstaltungen (Personal- und Sachkosten).
Investitionskosten enthalten:
Kosten, die sich aus betriebsnotwendigen Investitionen für Gebäude, technische Einrichtungen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung ergeben, soweit diese nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind: Abschreibungen, Zinsen für Fremdkapital, Instandhaltung der Anlagegüter (oder: Aufwendungen für Miete, Pacht etc.).
Unterkunft und Verpflegung
Kosten der Unterkunft:
-
Kosten der Verpflegung:
-
Investitionskostenanteil:
-
Tägl. Gesamtkosten solitäre Kurzzeitpflege:
-

Rechenbeispiel Kosten solitäre Kurzzeitpflege bei max. finanzierter Aufenthaltsdauer der Pflegeversicherung (Pflegekasse):
Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) Kurzzeitpflege
Maximale finanzierte Aufenhaltsdauer in Tagen:
-
Leistung der Pflegekasse:
-
Gesamtkosten bei max. Aufenthalt:
-
Ihr Eigenanteil solitäre Kurzzeitpflege bei max. Aufenthalt:
-

Rechenbeispiel Kosten Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei max. finanzierter Aufenthaltsdauer der Pflegeversicherung (Pflegekasse):
Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst ab einer Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten.
Maximale finanzierte Aufenhaltsdauer in Tagen:
-
Leistung der Pflegekasse:
-
Gesamtkosten bei max. Aufenthalt:
-
Ihr Eigenanteil solitäre Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei max. Aufenthalt:
-
Hinweis: Nach §45b SGB XI kann ggf. noch der Entlastungsbetrag von monatlich 131 EUR für den Eigenanteil der Kurzzeitpflegerechnung in Anspruch genommen werden. Dafür muss die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Ihre Ansprechpartner:innen Heimkostenabrechnung Solitäre Kurzzeitpflege

Städtische Pflegeheime (Zentrale Dienste)


Brechmann Anette

Annette Brechmann

Heimkostenabrechnung

0711 / 35172 - 5020



Ehrhardt Svenja

Svenja Ehrhardt

Heimkostenabrechnung

0711 / 35172 - 5020


Merz Raphaela

Raphaela Merz

Heimkostenabrechnung

0711 / 35172 - 5020


Schreiner Marina

Marina Schreiner

Heimkostenabrechnung

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Pflege
Pflegevergütung:
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Ausbildungsumlage:
Umlage für die Ausbildung als Pflegefachmann/-frau werden bei den Bewohner:innen erhoben und in einen Fond abgeführt. Je nach Anzahl der Ausbildungsplätze erfolgt eine Rückerstattung an die Ausbildungsträger.
Pflegevergütung inkl. Ausbildungsumlage:
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Die Kosten für Unterkunft enthalten:
Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme, Entsorgung von Abwasser und Abfall, Reinigung des Wohnraums und der Gemeinschaftsräume sowie der übrigen Räume, Wäscheversorgung, Wartung und Unterhaltung der Gebäude, der Ausstattung und der technischen Einrichtungen, Betriebsverwaltung, Steuern, Abgaben Versicherungen etc.
Die Kosten für Verpflegung enthalten:
Speise- und Getränkeversorgung, Zwischenmahlzeiten sowie die Verpflegung bei Gemeinschaftsveranstaltungen (Personal- und Sachkosten).
Investitionskosten enthalten:
Kosten, die sich aus betriebsnotwendigen Investitionen für Gebäude, technische Einrichtungen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung ergeben, soweit diese nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind: Abschreibungen, Zinsen für Fremdkapital, Instandhaltung der Anlagegüter (oder: Aufwendungen für Miete, Pacht etc.).
Unterkunft und Verpflegung
Kosten der Unterkunft:
-
Kosten der Verpflegung:
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Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) Kurzzeitpflege
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Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst ab einer Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten.
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-
Leistung der Pflegekasse:
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Hinweis: Nach §45b SGB XI kann ggf. noch der Entlastungsbetrag von monatlich 131 EUR für den Eigenanteil der Kurzzeitpflegerechnung in Anspruch genommen werden. Dafür muss die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
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Brechmann Anette

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Ehrhardt Svenja

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Merz Raphaela

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Schreiner Marina

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Pflege
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Umlage für die Ausbildung als Pflegefachmann/-frau werden bei den Bewohner:innen erhoben und in einen Fond abgeführt. Je nach Anzahl der Ausbildungsplätze erfolgt eine Rückerstattung an die Ausbildungsträger.
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Speise- und Getränkeversorgung, Zwischenmahlzeiten sowie die Verpflegung bei Gemeinschaftsveranstaltungen (Personal- und Sachkosten).
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Kosten, die sich aus betriebsnotwendigen Investitionen für Gebäude, technische Einrichtungen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung ergeben, soweit diese nicht durch öffentliche Förderung gedeckt sind: Abschreibungen, Zinsen für Fremdkapital, Instandhaltung der Anlagegüter (oder: Aufwendungen für Miete, Pacht etc.).
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Kosten der Unterkunft:
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Kosten der Verpflegung:
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Investitionskostenanteil:
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Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) Kurzzeitpflege
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Leistung der Pflegekasse:
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Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst ab einer Pflegebedürftigkeit von mindestens 6 Monaten.
Maximale finanzierte Aufenhaltsdauer in Tagen:
-
Leistung der Pflegekasse:
-
Gesamtkosten bei max. Aufenthalt:
-
Ihr Eigenanteil solitäre Kurzzeit- und Verhinderungspflege bei max. Aufenthalt:
-
Hinweis: Nach §45b SGB XI kann ggf. noch der Entlastungsbetrag von monatlich 131 EUR für den Eigenanteil der Kurzzeitpflegerechnung in Anspruch genommen werden. Dafür muss die Rechnung bei der Pflegekasse eingereicht werden.
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