Kurzzeit- und Verhinderungspflege gem. § 42 SGB XI und gem. § 39c SGB V

Wohnen auf Zeit im Pflegeheim!
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann, ist eine Kurz- oder Verhinderungspflege für pflegebedürftige Menschen oder vorübergehend pflegebedürftige Menschen genau das Richtige.
Sie wohnen in ansprechend möblierten und barrierefreien Einzelzimmern, die in das Pflegeheim „eingestreut“ sind. und werden von erfahrenem Pflegepersonal versorgt. Als Kurzzeitpflegegast können Sie selbstverständlich an allen Angeboten des Pflegeheimes wie z.B. Bewegungsübungen, Sitztanz uvm. teilnehmen.
Im Pflegeheim Obertor halten wir in einem spezialisierten Bereich zudem ganzjährig Plätze für Kurzzeitgäste vor. Die Pflege ist dort thearpieorientiert und soll z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Kurzzeitpflegäste auf die Anschlussversorgung zuhause oder in der Reha vorbereiten.
Die Kosten für den Aufenthalt werden bis zu einem Festbetrag von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen.
Gerne beraten wir Sie individuell über die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
Folgende Häuser bieten Kurzzeitpflege an:
Weiterführende Links
- Leistungen und Kontakt
Downloads
- Informationen zum Erstkontakt
- Informationen zur Aufnahme
Ihre Ansprechpartner:innen Heimaufnahme Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege gem. § 42 SGB XI und gem. § 39c SGB V

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Im Pflegeheim Obertor halten wir in einem spezialisierten Bereich zudem ganzjährig Plätze für Kurzzeitgäste vor. Die Pflege ist dort thearpieorientiert und soll z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Kurzzeitpflegäste auf die Anschlussversorgung zuhause oder in der Reha vorbereiten.
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Gerne beraten wir Sie individuell über die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
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