Alle Mitarbeiter:innen der Städtischen Pflegeheime Esslingen arbeiten nach den Grundsätzen unserer Unternehmensphilosophie, engagiert, hochprofessionell und im respektvollen Miteinander.
Unethische oder illegale Handlungen – durch wen auch immer – können den sich uns anvertrauten Personen, unseren Mitarbeitenden oder auch dem Unternehmen gesamt großen Schaden zufügen.
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines gesetzes-und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet und eine Vertrauensperson benannt.
Dies bietet Ihnen die Möglichkeit vertraulich und sicher Hinweise über Verstöße, die in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, an uns abzugeben. Die Vertraulichkeit ihrer Identität bleibt dabei gewahrt.Jeder Hinweis wird unvoreingenommen und sorgfältig überprüft. Sollte tatsächlich ein Regelverstoß vorliegen, so werden weiterführende Untersuchungen und geeignete Maßnahmen mit den zuständigen Stellen ergriffen. Darüber erhalten Sie innerhalb einer gesetzlichen Frist Rückmeldung, insofern Ihre Meldung nicht anonym erfolgte.
Themen aus folgenden Bereichen können Gegenstand einer Meldung sein:
- Verletzung von Rechten oder dem Schutz von Personen
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Diskriminierung oder Belästigung
- Betrug oder Unterschlagung
- Bestechung und Korruption
- Verstöße bezüglich Arbeits- und Betriebssicherheit
- Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit
- Umweltschäden
Für die direkte interne Meldung Ihrer Hinweise stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zu Verfügung:
- Per Mail: hinweisgeber@pflegeheime-esslingen.de
- Telefonisch: (0711/35172) ‑5554 , auf Wunsch kann eine persönliche Begegnung vereinbart werden
- Hier über das Kontaktformular
Hinweisschutzbeauftragte:
Janine Moldaschl
Tel.: (0711/35172) ‑5554
email: hinweisgeber@pflegeheime-esslingen.de
Diese zuverlässigen Meldewege und der Schutz der Hinweisgeber:innen trägt dazu bei, dass Fehlverhalten und Missstände erkannt, aufgeklärt und für die Zukunft verhindert werden. Korrektes gesetzes- und regelkonformes Handeln haben für die Städtischen Pflegeheime Esslingen höchste Priorität.
Bitte beachten Sie, dass das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Es besteht zudem für Sie die Möglichkeit sich auch an externe Meldestellen zu wenden:
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html