Verdienstrechner
Grundentgelt:
Zuschläge:
Summen:
Sonderzahlungen:
Berechnungsgrundlagen
- des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-B VKA),
Für die ausgewählte Entgeltgruppe Stufe sind dies:
- Nachtzuschlag: von =
- Samstagszuschlag: von =
- Sonntagsszuschlag: von =
- Eine Nachtschicht:
- Ein Spätdienst am Samstag:
- Ein Sonntagsdienst:
Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.
Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.
Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.
Die Zielvereinbarung für die Erlangung einer Leistungsprämie ist freiwillig.
Weiterführende Links
- Attraktiver Arbeitgeber
Ausbildungsvergütungen
Pflegefachmann / ‑frau (m|w|d) | |
1. Ausbildungsjahr | 1340, 69 € |
2. Ausbildungsjahr | 1402,07 € |
3. Ausbildungsjahr | 1503,38 € |
zzgl. 23,01 € Geriatriezulage
Hauswirtschaft / in (m|w|d) | |
1. Ausbildungsjahr |
1218,26 €
|
2. Ausbildungsjahr |
1268,20 €
|
3. Ausbildungsjahr |
1314,02 €
|
Adresse
Städtische Pflegeheime Esslingen a.N.
Hindenburgstrasse 8-10
73728 Esslingen
Ihre Ansprechpartnerin Karriere & Ausbildung
Städtische Pflegeheime (Zentrale Dienste)
Jennifer Werner
Stellv. Geschäftsführung / Personalleitung
0711 / 35172 - 5020
Neue Stellen
Pflegefachkraft
für alle Einrichtungen der Städtischen Pflegeheime Esslingen a.N.
Voll- und Teilzeit
Städtische Pflegeheime
ab sofort
Pflegehelfer:in
für alle Einrichtungen der Städtischen Pflegeheime Esslingen a.N.
Voll- und Teilzeit
Städtische Pflegeheime
ab sofort
Präsenzkraft
im Pflegeheim Hohenkreuz
Teilzeit 50% – 80%
Pflegeheim Hohenkreuz
ab sofort
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Für die Sonderzahlungen wurde das Monatsentgelt plus die Zuschläge für Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeit ohne die Wechselschichtzulage zugrunde gelegt.
Die Jahressonderzahlung entspricht in der ausgewählten Entgeltgruppe Stufe des Monatsentgeltes.
Das Leistungsentgelt gem. §18 TvÖD wird bei den Städtischen Pflegeheimen Esslingen a.N. ausschließlich in Form einer Leistungsprämie ermittelt und ausbezahlt.
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