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Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erklär­te im Febru­ar 2020 den § 217 StGB, der bis dahin die geschäfts­mä­ßi­ge Bei­hil­fe zum Sui­zid ver­bo­ten hat­te, für nich­tig. Somit steht die Inan­spruch­nah­me einer Hil­fe zur Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Selbst­tö­tung jedem Men­schen zu. Die Mög­lich­keit zur Been­di­gung des Lebens mit Hil­fe Drit­ter gehö­re zur Frei­heit des Men­schen. Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren im Bun­des­tag, die die Sui­zid­hil­fe regu­lie­ren sol­len, sind geschei­tert. Daher füh­len wir als Städ­ti­sche Pfle­ge­heime Ess­lin­gen uns auf­ge­for­dert, sel­ber Posi­ti­on zu bezie­hen, wie wir mit der Sui­zid­hil­fe umge­hen wol­len. Dazu haben wir[1] uns in einem län­ge­ren und in die Tie­fe gehen­den Prozess[2] ver­stän­digt und sind zu den fol­gen­den Ein­sich­ten und zu fol­gen­der Hal­tung gekom­men, die wir in der Fol­ge mit allen Mit­ar­bei­ten­den der Städ­ti­schen Pfle­ge­heime kom­mu­ni­ziert haben und die nun­mehr ver­pflich­tend sind für alle, die haupt- oder ehren­amt­lich in den Städ­ti­schen Pfle­ge­hei­men Ess­lin­gen tätig sind und tätig sein werden.

Seit Jahr­zehn­ten bie­ten die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen mit nun­mehr fünf sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen (Ober­tor, Berk­heim, Hohen­kreuz, Pli­en­sau­vor­stadt, Ober­esslin­gen) Orte zum Leben und zum Ster­ben an für Men­schen, die nicht mehr zuhau­se leben kön­nen. Als kom­mu­na­les Unter­neh­men ver­ste­hen wir unser umfas­sen­des Ange­bot für pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen in ers­ter Linie als enga­gier­ten Bei­trag zur Daseins­für­sor­ge. So besteht kei­ne Absicht, Gewin­ne zu erwirt­schaf­ten. Wir garan­tie­ren, dass alle Ein­nah­men für unse­re Pfle­ge­heime ver­wen­det wer­den und den Bewohner:innen zugu­te­kom­men. Unse­re Mitarbeiter:innen sind für ihre Auf­ga­ben umfas­send qua­li­fi­ziert und ori­en­tie­ren sich an einer per­son­zen­trier­ten, bedürf­nis­ori­en­tier­ten Pfle­ge und hos­piz­lich-pal­lia­ti­ven Sor­ge. Dafür bil­den wir uns stän­dig fort und wei­ter und reflek­tie­ren unse­re Arbeit mit­ein­an­der. Unse­re Mitarbeiter:innen wer­den als Beschäf­tig­te im öffent­li­chen Dienst nach Tarif fair und gerecht vergütet.

Unser Selbstverständnis

Unse­re Häu­ser sind offe­ne Häu­ser. Die Ver­net­zung und Koope­ra­ti­on unse­rer Hei­me mit ande­ren Dienst­leis­tern in der Stadt, dem Gemein­we­sen, mit den Stadt­tei­len, den Kir­chen­ge­mein­den, vie­len akti­ven Grup­pen und nicht zuletzt mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in der Stadt und den Stadt­tei­len hat für uns gro­ße Bedeutung.

Wir unter­stüt­zen die Bewohner:innen dabei, ihre gewach­se­nen, ver­trau­ten Bezie­hun­gen und Kon­tak­te wei­ter­hin zu pfle­gen. Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge, Freun­din­nen und Freun­de, Nachbar:innen und Bekann­te sind jeder­zeit bei uns herz­lich will­kom­men. Weil wir wis­sen, wie wich­tig mensch­li­che Bezie­hun­gen im Altern und im Ster­ben sind, ermög­li­chen wir ehren­amt­li­che Besuchs­diens­te, wo es gewünscht ist.

Sterbe- und Todeswünsche unserer Bewohner:innen

Es ist uns wich­tig, dass unse­re Bewohner:innen ihr Leben so selbst­be­stimmt wie mög­lich und ihr Ster­ben behü­tet und mensch­lich und pro­fes­sio­nell umsorgt erle­ben kön­nen. Unse­re Erfah­rung zeigt uns immer wie­der, dass Men­schen in Pfle­ge­hei­men den Wunsch aus­drü­cken, nicht mehr wei­ter­le­ben, son­dern ster­ben zu wol­len. Men­schen brin­gen die­sen Wunsch mit oder auch ohne Wor­te zum Aus­druck, indem sie etwa die Auf­nah­me von Essen ein­stel­len, das Essen und manch­mal auch das Trin­ken ver­wei­gern. Sol­che Ster­be- und Todes­wün­sche drü­cken die indi­vi­du­el­le Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Lebens­en­de aus. 

Unse­re Mitarbeiter:innen haben Erfah­rung, damit umzu­ge­hen und Exper­ti­se, dar­auf ein­zu­ge­hen. Wir neh­men die­se Ster­be- und Todes­wün­sche ernst, gera­ten nicht in Panik und über­ge­hen sie nicht sprach­los. Wir spre­chen sie an und hel­fen dabei, sie aus­zu­spre­chen und zu verstehen.

Wir spre­chen des­halb auch mit Ange­hö­ri­gen und Bezugs­per­so­nen dar­über und mit unse­ren Kolleg:innen. Wir haben immer die Absicht, Ängs­te und Sor­gen zu neh­men, zum Bei­spiel vor Schmer­zen, vor dem Gefühl, nur noch eine Last für ande­re zu sein oder vor dem Ver­lust der eige­nen Lebens­er­in­ne­rung und den tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen, die sich gesund­heit­lich und exis­ten­zi­ell in die­ser Lebens­pha­se erge­ben kön­nen. Wir las­sen Men­schen gera­de dann und in sol­chen schwe­ren Zei­ten ihres Lebens nicht allei­ne. Wir las­sen sie spü­ren, dass ihr Leben Wür­de und Wert hat, indem wir mit ihnen in Bezie­hung blei­ben. Dar­in spie­gelt sich unser Ver­ständ­nis von ver­läss­li­cher Beglei­tung unse­rer Bewohner:innen im Leben und im Sterben.

Wir wis­sen auch: Jeder Ster­be­wunsch, jeder Todes­wunsch hat eine Geschich­te im jewei­li­gen Leben. Wir sehen unse­re Auf­ga­be in der Alten­hil­fe dar­in, Men­schen in ihrer Ein­ma­lig­keit und in ihrer Lebens­ge­schich­te zu ver­ste­hen. Manch­mal kann das auch bedeu­ten, Men­schen vor sich selbst zu schüt­zen. Dar­um sind vor­beu­gen­de Schutz­kon­zep­te (Sui­zid­prä­ven­ti­on) wich­tig und not­wen­dend, etwa ver­zwei­fel­te und ver­ein­sam­te Men­schen dabei zu unter­stüt­zen, wie­der Ori­en­tie­rung für ihr Leben zu erschlie­ßen, damit sie ein wenig Lebens­mut für den nächs­ten Tag schöp­fen, wirt­schaft­lich, see­lisch, sozi­al und exis­ten­zi­ell Halt fin­den. So las­sen sich in Bezie­hun­gen durch offe­ne Gesprä­che Wege fin­den, ein viel­leicht ein­ge­schränk­tes und den­noch selbst­be­stimm­tes und wür­di­ges Leben wei­ter­le­ben zu können.

Unsere hospizlich-palliative Sorge im Umgang mit Todeswünschen

Wir haben Wis­sen und Erfah­run­gen aus der hos­piz­li­chen und pal­lia­ti­ven Sor­ge und Ver­sor­gung in unse­re Häu­ser über­setzt und inte­griert. Ster­ben ver­ste­hen wir nicht als Krank­heit, son­dern als das natür­li­che Ende unse­res Lebens. Wir möch­ten Bedin­gun­gen schaf­fen, die den Vor­stel­lun­gen und dem Wil­len des betrof­fe­nen Men­schen für sein Ster­ben ent­spre­chen. Wir haben die­se Auf­ga­be in unse­rem „Pal­lia­tiv­leit­fa­den“ for­mu­liert bzw. Mög­lich­kei­ten für alle Mitarbeiter:innen ein­ge­führt, die wir in der Pra­xis der Pfle­ge und der Sor­ge umset­zen und stän­dig weiterentwickeln:

Wir bemü­hen uns, Lei­den zu lin­dern und han­deln dabei gemäß der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on, das Ster­ben weder zu beschleu­ni­gen noch zu ver­lang­sa­men. Wir wis­sen zum Bei­spiel auch, dass nöti­ge Medi­ka­men­te, die zur Sym­ptom­lin­de­rung ein­ge­setzt wer­den, das Ster­ben viel­leicht frü­her her­bei­füh­ren kön­nen und ein schnel­le­rer Tod die Fol­ge sein kann.  Unse­re Ethik und das deut­sche Straf­recht ver­pflich­ten uns, kei­ne Maß­nah­men zu ergrei­fen, durch die der Tod direkt erfolgt (akti­ve Ster­be­hil­fe). Wenn Men­schen sich gegen lebens­er­hal­ten­de Maß­nah­men ent­schei­den (z.B. gegen Anti­bio­ti­ka­ga­ben bei Lun­gen­ent­zün­dun­gen), fol­gen wir ihrem zuvor erklär­ten Wil­len und unter­las­sen maxi­ma­le medi­zi­ni­sche Maß­nah­men. Pal­lia­ti­ve Medi­zin und hos­piz­lich-pal­lia­ti­ve Pfle­ge bie­ten auch dann Hil­fe und Lin­de­rung. Wir sind uns dabei der Gren­zen unse­res Han­delns bewusst – nicht immer kön­nen wir Leid gänz­lich ver­hin­dern in einer Lebens­si­tua­ti­on, die von Alter, Krank­heit und dem nahen­den Ster­ben geprägt ist. Doch wir kön­nen im Wech­sel mit den Ange­hö­ri­gen eine zuver­läs­si­ge Beglei­tung anbie­ten, z. B. durch Ehren­amt­li­che unse­rer Ein­rich­tun­gen und des hie­si­gen ambu­lan­ten Hospizdienstes.

Assistenz zum Suizid

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat im Jahr 2020 ent­schie­den, dass die Frei­heit des Men­schen auch die Frei­heit zur Selbst­tö­tung (Sui­zid) ein­schließt. Daher müs­se es jedem Men­schen in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land mög­lich sein, mit Hil­fe ande­rer (Sui­zid­as­sis­tenz) sein Leben zu been­den, sofern der Ent­schluss ohne kogni­ti­ve oder psy­chi­sche Beein­träch­ti­gun­gen zustan­de kam, frei von äuße­rem Druck getrof­fen wur­de und anhal­tend ist. Es bedarf kei­ner „mate­ri­el­len Kri­te­ri­en“, also kei­ner schwer­wie­gen­den Erkran­kung oder einer ande­ren Begrün­dung für den Wunsch zu ster­ben. Sui­zid­as­sis­tenz bedeu­tet kon­kret, dass der ster­be­wil­li­ge Mensch ein Medi­ka­ment zur Ver­fü­gung gestellt bekommt, wel­ches er sich selb­stän­dig zufüh­ren kön­nen muss. Die soge­nann­te Tat­herr­schaft muss bei ihm sel­ber lie­gen – es darf ihm nie­mand hel­fen, z. B. an sei­ner Stel­le den Becher mit dem töd­li­chen Medi­ka­ment an den Mund zu füh­ren oder die Infu­si­ons­lei­tung zu öffnen.

Wir Mitarbeiter:innen der Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen sehen es  nicht als unse­re Auf­ga­be, Men­schen einen Sui­zid zu emp­feh­len oder ihnen zum Sui­zid zu ver­hel­fen und in der Sui­zid­hand­lung zu unterstützen.

Wir hören zu, wo Bewohner:innen Lebens­mü­dig­keit und Ster­be- oder Todes­wün­sche äußern. Wir ver­su­chen her­aus­zu­fin­den, wel­che Moti­ve und Grün­de dafür gel­tend gemacht wer­den. Sol­che Situa­tio­nen sind für uns ein Anlass, uns zusam­men­zu­set­zen, um in ethi­schen Bera­tungs­ge­sprä­chen mit unse­ren Ethik­be­ra­tungs­teams (EBT) mit allen Betei­lig­ten einen guten Umgang zu fin­den. In die­sen Gesprä­chen mit den Bewohner:innen, ihren Bezugs­per­so­nen und unse­ren betei­lig­ten Mitarbeiter:innen ist es für uns selbst­ver­ständ­lich, dass wir Über­le­gun­gen zum Sui­zid nicht bewer­ten und nie­man­den des­halb abwer­ten. Men­schen, die sich für einen sol­chen Schritt ent­schei­den, sind häu­fig zutiefst ver­zwei­felt, oft ver­einsamt, füh­len sich wie in einer Sack­gas­se. Manch­mal haben sie auch eine nüch­ter­ne Bilanz ihres Lebens vor­ge­nom­men und eine kla­re Ent­schie­den­heit für die­sen Weg. All dies gilt es zu sehen und damit umzugehen.

Aber: Die Für­sor­ge für unse­re Mitarbeiter:innen gebie­tet uns, dass sie nicht  in Situa­tio­nen kom­men sol­len, in denen die Assis­tenz zum Sui­zid als „inklu­si­ve Dienst­leis­tung  der Städ­ti­schen Pfle­ge­heime“ von ihnen erwar­tet wer­den kann. Wir wis­sen, dass Sui­zid­hand­lun­gen bei Betei­lig­ten meist schwer­wie­gen­de psy­chi­sche und sozia­le Fol­gen haben kön­nen, manch­mal Trau­ma­ta hin­ter­las­sen. Die­ser Dyna­mik möch­ten wir unse­re Mitarbeiter:innen nicht aus­set­zen, zumal wir kei­ne gebo­te­nen Mög­lich­kei­ten der the­ra­peu­ti­schen Nach­sor­ge anbie­ten könn­ten. Wir sehen unse­re ori­gi­nä­re Auf­ga­be in der Hil­fe zum Leben bis zuletzt. Wir bemü­hen uns, die­sen Anspruch gera­de in ein­ge­schränk­ten und belas­ten­den Situa­tio­nen, wie Alter und Krank­heit sie her­vor­brin­gen kön­nen, ein­zu­lö­sen. Wir wis­sen um die Mög­lich­kei­ten und um die Wirk­sam­keit unse­rer hos­piz­lich-pal­lia­tiv aus­ge­rich­te­ten Sor­ge­ar­beit und kön­nen ver­si­chern, dass wir die­se zu jeder Zeit ver­läss­lich anzu­bie­ten ver­mö­gen, um unse­re Bewohner:innen und Mitarbeiter:innen zu schützen.

Auch für die Mitbewohner:innen in unse­ren Häu­sern sehen wir uns in einer Schutz- und Für­sor­ge­ver­ant­wor­tung. Wür­den unse­re Ein­rich­tun­gen zu Orten gewohn­heits­mä­ßi­ger Sui­zid­as­sis­tenz wer­den, befürch­ten wir, dass dies ver­stö­rend und irri­tie­rend auf Bewohner:innen, ihre Ange­hö­ri­gen und  auch auf unse­re Mitarbeiter:innen wir­ken kann. Mitbewohner:innen wür­den sich womög­lich zu fra­gen begin­nen, ob sie ande­ren mit der Been­di­gung ihres Lebens nicht auch einen Dienst erwei­sen wür­den, da eines der häu­figs­ten Moti­ve für die Sui­zid­as­sis­tenz dar­in liegt, „ande­ren nicht zur Last fal­len zu wollen“.

Beschäf­tig­te der Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen bie­ten kei­ne Beglei­tung beim assis­tier­ten Sui­zid an, auch nicht bei aus­drück­li­chem Wunsch von Bewohner:innen, Kurz­zeit­pfle­ge­gäs­ten oder Tagesgästen.

Die Ver­ant­wor­tung für die Vor­be­rei­tung, Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Sui­zid­hand­lung sehen wir allein bei der sui­zid­wil­li­gen Per­son. Die Unter­stüt­zung einer Selbst­tö­tung, z. B. in Form der Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen über Ster­be­hil­fe­ver­ei­ne, ist unse­ren Mitarbeiter:innen daher grund­sätz­lich nicht erlaubt. Wir ver­mit­teln kei­ne Kon­tak­te zu ent­spre­chen­der Assis­tenz oder zu Ster­be­hil­fe­ver­ei­nen, weil wir die Tat­herr­schaft und die Auto­no­mie in der Sui­zid­hand­lung und ihrer Vor­be­rei­tung in der Ver­ant­wor­tung der betrof­fe­nen Per­son sehen.

Ethikberatungsteam

Es wird Men­schen geben, die sel­ber nicht in der Lage sind, sich ihre Sui­zid­as­sis­tenz zu orga­ni­sie­ren und nie­man­den aus ihrem per­sön­li­chen Umfeld dar­um bit­ten kön­nen. Sie wen­den sich mög­li­cher­wei­se an Mitarbeiter:innen. In sol­chen und ähn­li­chen Situa­tio­nen haben unse­re Mitarbeiter:innen die Ver­pflich­tung und die Bewohner:innen die Mög­lich­keit, das Ethik­be­ra­tungs­team ein­zu­be­ru­fen, um einen für alle trag­ba­ren Umgang zu finden. 

Es ist zudem die Auf­ga­be aller Mitarbeiter:innen, auf­merk­sam hin­zu­hö­ren, wenn Bewohner:innen einen Ster­be- oder Todes­wunsch äußern und dies eben­falls einem Mit­glied des Ethik­be­ra­tungs­teams zu berichten.

Das Ethik­be­ra­tungs­team besteht in jedem Pfle­ge­heim aus der Heim­lei­tung, der Pfle­ge­dienst­lei­tung und einer Mitarbeiter:in des Sozi­al­diens­tes. Das Ethik­be­ra­tungs­team selbst kann von Bewohner:innen, Ange­hö­ri­gen. Betreu­en­den und  behan­deln­den Ärzt:innen, jeder Mit­ar­bei­te­rin  ein­be­ru­fen wer­den und berät in jedem Ein­zel­fall das wei­te­re Vor­ge­hen (z.B. die Durch­füh­rung einer Fall­be­spre­chung oder die Hin­zu­zie­hung von wei­te­ren exter­nen oder inter­nen Beteiligten).

Die Mit­glie­der des Ethik­be­ra­tungs­teams sind in jeder Ein­rich­tung der Städ­ti­schen Pfle­ge­heime bekannt zu machen.

Als Städ­ti­sche Pfle­ge­heime Ess­lin­gen haben wir uns in einem län­ge­ren Bera­tungs­pro­zess und nach sorg­fäl­ti­ger Abwä­gung auf die­se Hal­tung und die­ses Vor­ge­hen verständigt.

Ess­lin­gen, im Juli 2023

Thi­lo Nau­joks, Geschäftsführer

Interne Grundsätze der Städtischen Pflegeheime Esslingen zum Umgang mit Suizidwünschen:

  1. Wir haben ein brei­tes und den­noch abge­grenz­tes Hil­fe­an­ge­bot. Die Orga­ni­sa­ti­on und Hil­fe zum Sui­zid gehört nicht dazu. Wir bera­ten im Sin­ne von Pal­lia­ti­ve Care und arbei­ten dafür im Team mit unse­rem Pal­lia­tiv­leit­fa­den und Ethik­ge­sprä­chen. Wir stim­men uns lau­fend mit unse­ren Kooperationspartner:innen über die Mög­lich­kei­ten der hos­piz­lich-pal­lia­ti­ven Sor­ge ab.
  2. Es ist haupt- und ehren­amt­lich täti­gen Mitarbeiter:innen der Städt. Pfle­ge­heime Ess­lin­gen grund­sätz­lich nicht erlaubt, sich an der Orga­ni­sa­ti­on, Durch­füh­rung oder Beglei­tung einer Selbst­tö­tung zu betei­li­gen. Das bezieht sich auf alle unse­re Berei­che: Tages­pfle­ge, Kurz­zeit­pfle­ge, Langzeitpflege.
  3. Haupt- und ehren­amt­lich täti­ge Mitarbeiter:innen aller Berei­che der Städt. Pfle­ge­heime Ess­lin­gen wen­den sich an ihre Vor­ge­setz­ten, wenn sie Kennt­nis davon bekom­men, dass eine Bewohnerin/ein Bewoh­ner eine Selbst­tö­tung plant. Sie las­sen sich nicht als Geheimnisträger:innen bin­den, son­dern sind ver­pflich­tet, die­se Infor­ma­tio­nen umge­hend intern wei­ter­zu­ge­ben. Das ent­bin­det uns nicht auto­ma­tisch von unse­rer juris­ti­schen Schweigepflicht.
  4. Das Wis­sen um eine Selbst­tö­tungs­ab­sicht darf und muss an Drit­te außer­halb unse­rer Ein­rich­tun­gen wei­ter­ge­ge­ben wer­den, wenn die betrof­fe­ne Per­son damit ein­ver­stan­den ist oder eine kon­kre­te Gefahr für das Leben Drit­ter besteht (z. B. gemein­schaft­li­cher Sui­zid unter Ehe­part­nern) oder wenn Zwei­fel bestehen, dass die Per­son frei­ver­ant­wort­lich und frei­ent­schie­den handelt.
  5. Die Auf­nah­me in eine unse­rer Ein­rich­tun­gen zum Zwe­cke der Selbst­tö­tung ist aus­ge­schlos­sen. Ent­wi­ckelt sich der Wunsch wäh­rend des Auf­ent­hal­tes, so bera­ten wir zu unse­ren Ange­bo­ten, betei­li­gen uns jedoch nicht an der Orga­ni­sa­ti­on oder Durch­füh­rung der Sui­zid­as­sis­tenz.

    Der Pro­zess des Umgangs mit Sui­zid­wün­schen wird in den Pal­lia­tiv­leit­fa­den auf­ge­nom­men und allen Mitarbeiter:innen zur Kennt­nis gegeben.

[1] Fol­gen­de Mit­ar­bei­ten­de waren betei­ligt: Jen­ni­fer Czom­mer, Jas­mi­na Hasan, Alfred Jör­ke, Lud­mil­la Keil­mann, Soul­ta­nia Kalou­di, Niko Merthan, Jana Munz, Alex­an­der Mus­se, Thi­lo Nau­joks, Jen­ni­fer Papst, Katha­ri­na Patt-Matz­ner, Paul Rockel, Ste­fa­nie Sbrog­gio, Sil­vio Schus­ter, Rai­ner Wirth, Tors­ten Ziegler.

[2] Der Pro­zess wur­de mit freund­li­cher Unter­stüt­zung der Lech­ler Stif­tung Stutt­gart mög­lich. Im Zeit­raum von Sep­tem­ber 2022 bis Novem­ber 2023 berie­ten und beglei­te­ten Prof. Dr. Andre­as Hel­ler, Uni­ver­si­tät Graz, und Susan­ne Kränz­le, MAS Pal­lia­ti­ve Care, Gesamt­lei­tung Hos­piz Ess­lin­gen, die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen dazu.

 

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