Die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen am Neckar sind ein gemein­nüt­zi­ges Unternehmen.

Bereits in der Betriebs­sat­zung ist ver­an­kert, dass kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht besteht. Wir garan­tie­ren, dass alle Ein­nah­men für unse­re Pfle­ge­heime hier ver­wen­det und inves­tiert werden.

Da wir unser Leis­tungs­an­ge­bot und die Lebens­qua­li­tät für unse­re pfle­ge­be­dürf­ti­gen Bewohner:innen immer wei­ter ver­bes­sern wol­len, benö­ti­gen wir Spen­den und pri­va­tes Enga­ge­ment. Neben der gro­ßen finan­zi­el­len Unter­stüt­zung sind Spen­den für uns auch ein Zei­chen der Aner­ken­nung für unser Tun. Das gibt Ansporn und Kraft, die gute Qua­li­tät unse­rer Arbeit auch zukünf­tig zum Woh­le unse­rer Bewoh­ner zu pfle­gen bzw. kon­ti­nu­ier­lich weiterzuentwickeln.

Sie kön­nen sicher sein, dass Ihre Spen­de zum Wohl der von uns betreu­ten Men­schen ver­wen­det wird.

Selbst ein klei­ner Betrag kann viel bewirken.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit, Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen in unse­ren Hei­men zu ver­bes­sern, ist die Mit­glied­schaft in einem unse­rer För­der­ver­ei­ne, die sich auch über eine Unter­stüt­zung in Form von Spen­den freuen.

Spen­den, die direkt bei den Städ­ti­schen Pfle­ge­hei­men ein­ge­hen, wer­den der Heim­auf­sicht quar­tals­wei­se vor­ge­legt. Gemäß den Bestim­mun­gen des Lan­des­heim­ge­set­zes muss die Annah­me der Spen­den vor Ver­wen­dung von der Heim­auf­sicht geneh­migt wer­den. Als kom­mu­na­le Ein­rich­tung müs­sen wir anschlie­ßend noch die Beschluss­fas­sung für die Annah­me der Spen­den durch den Gemein­de­rat her­bei­füh­ren. Die­se Vor­ge­hens­wei­se ist in der Gemein­de­ord­nung für Baden-Würt­tem­berg vor­ge­schrie­ben. Die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime sind von der Kör­per­schafts­steu­er befreit, weil sie aus­schließ­lich und unmit­tel­bar steu­er­be­güns­tig­ten mild­tä­ti­gen Zwe­cken die­nen. Sie sind zur Aus­stel­lung von Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen berechtigt.



Die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen am Neckar sind ein gemein­nüt­zi­ges Unternehmen.

Bereits in der Betriebs­sat­zung ist ver­an­kert, dass kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht besteht. Wir garan­tie­ren, dass alle Ein­nah­men für unse­re Pfle­ge­heime hier ver­wen­det und inves­tiert werden.

Da wir unser Leis­tungs­an­ge­bot und die Lebens­qua­li­tät für unse­re pfle­ge­be­dürf­ti­gen Bewohner:innen immer wei­ter ver­bes­sern wol­len, benö­ti­gen wir Spen­den und pri­va­tes Enga­ge­ment. Neben der gro­ßen finan­zi­el­len Unter­stüt­zung sind Spen­den für uns auch ein Zei­chen der Aner­ken­nung für unser Tun. Das gibt Ansporn und Kraft, die gute Qua­li­tät unse­rer Arbeit auch zukünf­tig zum Woh­le unse­rer Bewoh­ner zu pfle­gen bzw. kon­ti­nu­ier­lich weiterzuentwickeln.

Sie kön­nen sicher sein, dass Ihre Spen­de zum Wohl der von uns betreu­ten Men­schen ver­wen­det wird.

Selbst ein klei­ner Betrag kann viel bewirken.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit, Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen in unse­ren Hei­men zu ver­bes­sern, ist die Mit­glied­schaft in einem unse­rer För­der­ver­ei­ne, die sich auch über eine Unter­stüt­zung in Form von Spen­den freuen.

Spen­den, die direkt bei den Städ­ti­schen Pfle­ge­hei­men ein­ge­hen, wer­den der Heim­auf­sicht quar­tals­wei­se vor­ge­legt. Gemäß den Bestim­mun­gen des Lan­des­heim­ge­set­zes muss die Annah­me der Spen­den vor Ver­wen­dung von der Heim­auf­sicht geneh­migt wer­den. Als kom­mu­na­le Ein­rich­tung müs­sen wir anschlie­ßend noch die Beschluss­fas­sung für die Annah­me der Spen­den durch den Gemein­de­rat her­bei­füh­ren. Die­se Vor­ge­hens­wei­se ist in der Gemein­de­ord­nung für Baden-Würt­tem­berg vor­ge­schrie­ben. Die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime sind von der Kör­per­schafts­steu­er befreit, weil sie aus­schließ­lich und unmit­tel­bar steu­er­be­güns­tig­ten mild­tä­ti­gen Zwe­cken die­nen. Sie sind zur Aus­stel­lung von Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen berechtigt.



Die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime Ess­lin­gen am Neckar sind ein gemein­nüt­zi­ges Unternehmen.

Bereits in der Betriebs­sat­zung ist ver­an­kert, dass kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht besteht. Wir garan­tie­ren, dass alle Ein­nah­men für unse­re Pfle­ge­heime hier ver­wen­det und inves­tiert werden.

Da wir unser Leis­tungs­an­ge­bot und die Lebens­qua­li­tät für unse­re pfle­ge­be­dürf­ti­gen Bewohner:innen immer wei­ter ver­bes­sern wol­len, benö­ti­gen wir Spen­den und pri­va­tes Enga­ge­ment. Neben der gro­ßen finan­zi­el­len Unter­stüt­zung sind Spen­den für uns auch ein Zei­chen der Aner­ken­nung für unser Tun. Das gibt Ansporn und Kraft, die gute Qua­li­tät unse­rer Arbeit auch zukünf­tig zum Woh­le unse­rer Bewoh­ner zu pfle­gen bzw. kon­ti­nu­ier­lich weiterzuentwickeln.

Sie kön­nen sicher sein, dass Ihre Spen­de zum Wohl der von uns betreu­ten Men­schen ver­wen­det wird.

Selbst ein klei­ner Betrag kann viel bewirken.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit, Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen in unse­ren Hei­men zu ver­bes­sern, ist die Mit­glied­schaft in einem unse­rer För­der­ver­ei­ne, die sich auch über eine Unter­stüt­zung in Form von Spen­den freuen.

Spen­den, die direkt bei den Städ­ti­schen Pfle­ge­hei­men ein­ge­hen, wer­den der Heim­auf­sicht quar­tals­wei­se vor­ge­legt. Gemäß den Bestim­mun­gen des Lan­des­heim­ge­set­zes muss die Annah­me der Spen­den vor Ver­wen­dung von der Heim­auf­sicht geneh­migt wer­den. Als kom­mu­na­le Ein­rich­tung müs­sen wir anschlie­ßend noch die Beschluss­fas­sung für die Annah­me der Spen­den durch den Gemein­de­rat her­bei­füh­ren. Die­se Vor­ge­hens­wei­se ist in der Gemein­de­ord­nung für Baden-Würt­tem­berg vor­ge­schrie­ben. Die Städ­ti­schen Pfle­ge­heime sind von der Kör­per­schafts­steu­er befreit, weil sie aus­schließ­lich und unmit­tel­bar steu­er­be­güns­tig­ten mild­tä­ti­gen Zwe­cken die­nen. Sie sind zur Aus­stel­lung von Zuwen­dungs­be­stä­ti­gun­gen berechtigt.