Mit der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs.3 SGB V kurz GVP – erhalten gesetzlich und privat versicherte Heimbewohner:innen der stationären Pflege das Angebot, sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen am Lebensende aktiv auseinander zu setzen. Als Pflegeheimträger stellen wir unseren Bewohner:innen hierfür einfühlsame und besonders qualifizierte Mitarbeiter:innen zur Seite.
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Damit die Kosten der Beratung zur GVP übernommen werden können, haben wir eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen.
Die GVP ist ein ergebnisoffener Prozess, der von speziell ausgebildeten Berater:innen begleitet wird. Der Beratungsprozess besteht aus einem oder mehreren Gesprächsterminen.
Wenn es erforderlich ist, und von unseren Bewohner:innen gewünscht wird, können wir interne oder externe Experten aus unserem Netzwerk hinzuziehen und in einer Fallbesprechung psychosoziale, medizinisch-pflegerische, palliative und seelsorgerische Schwerpunkte in den Blick nehmen.
Ziel der GVP ist es, den (mutmaßlichen) Willen der Bewohner:innen zu erarbeiten. Die Grundhaltung, Werte, Lebenseinstellung, Wünsche, Vorstellungen aber auch Belastungen und Grenzen oder mögliche Notfallsituationen und nicht gewünschte Verlegungen zum Beispiel in ein Krankenhaus werden im Verlauf der Beratung reflektiert.
Wir möchten damit eine individuelle und selbstbestimmte Versorgung am Lebensende gewährleisten.
Die Ergebnisse des Beratungsprozesses können, wenn dies gewünscht wird, in einer Patientenverfügung oder einem Notfallplan festgehalten werden. Auch hierfür sind die GVP-Berater:innen ausgebildet.
Eine gute und vorausschauende Auseinandersetzung mit der letzten Lebensphase kann viele Ängste nehmen und gibt allen Beteiligten Sicherheit im Handeln.
Weiterführende Links
- Leistungen und Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin
Städtische Pflegeheime (Zentrale Dienste)

Jasmina Hasan
Gesundheitliche Versorgungsplanung
0711 / 35172 - 5551
Mit der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs.3 SGB V kurz GVP – erhalten gesetzlich und privat versicherte Heimbewohner:innen der stationären Pflege das Angebot, sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen am Lebensende aktiv auseinander zu setzen. Als Pflegeheimträger stellen wir unseren Bewohner:innen hierfür einfühlsame und besonders qualifizierte Mitarbeiter:innen zur Seite.
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Damit die Kosten der Beratung zur GVP übernommen werden können, haben wir eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen.
Die GVP ist ein ergebnisoffener Prozess, der von speziell ausgebildeten Berater:innen begleitet wird. Der Beratungsprozess besteht aus einem oder mehreren Gesprächsterminen.
Wenn es erforderlich ist, und von unseren Bewohner:innen gewünscht wird, können wir interne oder externe Experten aus unserem Netzwerk hinzuziehen und in einer Fallbesprechung psychosoziale, medizinisch-pflegerische, palliative und seelsorgerische Schwerpunkte in den Blick nehmen.
Ziel der GVP ist es, den (mutmaßlichen) Willen der Bewohner:innen zu erarbeiten. Die Grundhaltung, Werte, Lebenseinstellung, Wünsche, Vorstellungen aber auch Belastungen und Grenzen oder mögliche Notfallsituationen und nicht gewünschte Verlegungen zum Beispiel in ein Krankenhaus werden im Verlauf der Beratung reflektiert.
Wir möchten damit eine individuelle und selbstbestimmte Versorgung am Lebensende gewährleisten.
Die Ergebnisse des Beratungsprozesses können, wenn dies gewünscht wird, in einer Patientenverfügung oder einem Notfallplan festgehalten werden. Auch hierfür sind die GVP-Berater:innen ausgebildet.
Eine gute und vorausschauende Auseinandersetzung mit der letzten Lebensphase kann viele Ängste nehmen und gibt allen Beteiligten Sicherheit im Handeln.
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Mit der Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g Abs.3 SGB V kurz GVP – erhalten gesetzlich und privat versicherte Heimbewohner:innen der stationären Pflege das Angebot, sich mit ihren Vorstellungen und Wünschen am Lebensende aktiv auseinander zu setzen. Als Pflegeheimträger stellen wir unseren Bewohner:innen hierfür einfühlsame und besonders qualifizierte Mitarbeiter:innen zur Seite.
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Damit die Kosten der Beratung zur GVP übernommen werden können, haben wir eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen.
Die GVP ist ein ergebnisoffener Prozess, der von speziell ausgebildeten Berater:innen begleitet wird. Der Beratungsprozess besteht aus einem oder mehreren Gesprächsterminen.
Wenn es erforderlich ist, und von unseren Bewohner:innen gewünscht wird, können wir interne oder externe Experten aus unserem Netzwerk hinzuziehen und in einer Fallbesprechung psychosoziale, medizinisch-pflegerische, palliative und seelsorgerische Schwerpunkte in den Blick nehmen.
Ziel der GVP ist es, den (mutmaßlichen) Willen der Bewohner:innen zu erarbeiten. Die Grundhaltung, Werte, Lebenseinstellung, Wünsche, Vorstellungen aber auch Belastungen und Grenzen oder mögliche Notfallsituationen und nicht gewünschte Verlegungen zum Beispiel in ein Krankenhaus werden im Verlauf der Beratung reflektiert.
Wir möchten damit eine individuelle und selbstbestimmte Versorgung am Lebensende gewährleisten.
Die Ergebnisse des Beratungsprozesses können, wenn dies gewünscht wird, in einer Patientenverfügung oder einem Notfallplan festgehalten werden. Auch hierfür sind die GVP-Berater:innen ausgebildet.
Eine gute und vorausschauende Auseinandersetzung mit der letzten Lebensphase kann viele Ängste nehmen und gibt allen Beteiligten Sicherheit im Handeln.
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