Mit der Gesund­heit­li­chen Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se nach § 132g Abs.3 SGB V kurz GVP – erhal­ten gesetz­lich und pri­vat ver­si­cher­te Heimbewohner:innen der sta­tio­nä­ren Pfle­ge das Ange­bot, sich mit ihren Vor­stel­lun­gen und Wün­schen am Lebens­en­de aktiv aus­ein­an­der zu set­zen. Als Pfle­ge­heim­trä­ger stel­len wir unse­ren Bewohner:innen hier­für ein­fühl­sa­me und beson­ders qua­li­fi­zier­te Mitarbeiter:innen zur Seite.

Die Inan­spruch­nah­me ist frei­wil­lig. Damit die Kos­ten der Bera­tung zur GVP über­nom­men wer­den kön­nen, haben wir eine Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung mit den Kran­ken­kas­sen abgeschlossen.

Die GVP ist ein ergeb­nis­of­fe­ner Pro­zess, der von spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Berater:innen beglei­tet wird.  Der  Bera­tungs­pro­zess besteht aus einem oder meh­re­ren Gesprächsterminen.

Wenn es erfor­der­lich ist, und von unse­ren Bewohner:innen gewünscht wird, kön­nen wir inter­ne oder exter­ne Exper­ten aus unse­rem Netz­werk hin­zu­zie­hen und in einer Fall­be­spre­chung psy­cho­so­zia­le, medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­sche, pal­lia­ti­ve und seel­sor­ge­ri­sche Schwer­punk­te in den Blick nehmen.

Ziel der GVP ist es, den (mut­maß­li­chen) Wil­len der Bewohner:innen zu erar­bei­ten. Die Grund­hal­tung, Wer­te, Lebens­ein­stel­lung, Wün­sche, Vor­stel­lun­gen aber auch Belas­tun­gen und Gren­zen oder mög­li­che Not­fall­si­tua­tio­nen und nicht gewünsch­te Ver­le­gun­gen zum Bei­spiel in ein Kran­ken­haus wer­den im Ver­lauf der Bera­tung reflektiert.

Wir möch­ten damit eine indi­vi­du­el­le und selbst­be­stimm­te Ver­sor­gung am Lebens­en­de gewährleisten.

Die Ergeb­nis­se des Bera­tungs­pro­zes­ses kön­nen,  wenn dies gewünscht wird,  in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung oder einem Not­fall­plan fest­ge­hal­ten wer­den. Auch hier­für sind die GVP-Berater:innen ausgebildet.

Eine gute und vor­aus­schau­en­de Aus­ein­an­der­set­zung mit der letz­ten Lebens­pha­se kann vie­le Ängs­te neh­men und gibt allen Betei­lig­ten Sicher­heit im Handeln.


Ihre Ansprechpartnerin

Städtische Pflegeheime (Zentrale Dienste)


Jasmina Hasan

Gesundheitliche Versorgungsplanung

0711 / 35172 - 5551



Mit der Gesund­heit­li­chen Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se nach § 132g Abs.3 SGB V kurz GVP – erhal­ten gesetz­lich und pri­vat ver­si­cher­te Heimbewohner:innen der sta­tio­nä­ren Pfle­ge das Ange­bot, sich mit ihren Vor­stel­lun­gen und Wün­schen am Lebens­en­de aktiv aus­ein­an­der zu set­zen. Als Pfle­ge­heim­trä­ger stel­len wir unse­ren Bewohner:innen hier­für ein­fühl­sa­me und beson­ders qua­li­fi­zier­te Mitarbeiter:innen zur Seite.

Die Inan­spruch­nah­me ist frei­wil­lig. Damit die Kos­ten der Bera­tung zur GVP über­nom­men wer­den kön­nen, haben wir eine Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung mit den Kran­ken­kas­sen abgeschlossen.

Die GVP ist ein ergeb­nis­of­fe­ner Pro­zess, der von spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Berater:innen beglei­tet wird.  Der  Bera­tungs­pro­zess besteht aus einem oder meh­re­ren Gesprächsterminen.

Wenn es erfor­der­lich ist, und von unse­ren Bewohner:innen gewünscht wird, kön­nen wir inter­ne oder exter­ne Exper­ten aus unse­rem Netz­werk hin­zu­zie­hen und in einer Fall­be­spre­chung psy­cho­so­zia­le, medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­sche, pal­lia­ti­ve und seel­sor­ge­ri­sche Schwer­punk­te in den Blick nehmen.

Ziel der GVP ist es, den (mut­maß­li­chen) Wil­len der Bewohner:innen zu erar­bei­ten. Die Grund­hal­tung, Wer­te, Lebens­ein­stel­lung, Wün­sche, Vor­stel­lun­gen aber auch Belas­tun­gen und Gren­zen oder mög­li­che Not­fall­si­tua­tio­nen und nicht gewünsch­te Ver­le­gun­gen zum Bei­spiel in ein Kran­ken­haus wer­den im Ver­lauf der Bera­tung reflektiert.

Wir möch­ten damit eine indi­vi­du­el­le und selbst­be­stimm­te Ver­sor­gung am Lebens­en­de gewährleisten.

Die Ergeb­nis­se des Bera­tungs­pro­zes­ses kön­nen,  wenn dies gewünscht wird,  in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung oder einem Not­fall­plan fest­ge­hal­ten wer­den. Auch hier­für sind die GVP-Berater:innen ausgebildet.

Eine gute und vor­aus­schau­en­de Aus­ein­an­der­set­zung mit der letz­ten Lebens­pha­se kann vie­le Ängs­te neh­men und gibt allen Betei­lig­ten Sicher­heit im Handeln.


Ihre Ansprechpartnerin

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Jasmina Hasan

Gesundheitliche Versorgungsplanung

0711 / 35172 - 5551



Mit der Gesund­heit­li­chen Ver­sor­gungs­pla­nung für die letz­te Lebens­pha­se nach § 132g Abs.3 SGB V kurz GVP – erhal­ten gesetz­lich und pri­vat ver­si­cher­te Heimbewohner:innen der sta­tio­nä­ren Pfle­ge das Ange­bot, sich mit ihren Vor­stel­lun­gen und Wün­schen am Lebens­en­de aktiv aus­ein­an­der zu set­zen. Als Pfle­ge­heim­trä­ger stel­len wir unse­ren Bewohner:innen hier­für ein­fühl­sa­me und beson­ders qua­li­fi­zier­te Mitarbeiter:innen zur Seite.

Die Inan­spruch­nah­me ist frei­wil­lig. Damit die Kos­ten der Bera­tung zur GVP über­nom­men wer­den kön­nen, haben wir eine Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­rung mit den Kran­ken­kas­sen abgeschlossen.

Die GVP ist ein ergeb­nis­of­fe­ner Pro­zess, der von spe­zi­ell aus­ge­bil­de­ten Berater:innen beglei­tet wird.  Der  Bera­tungs­pro­zess besteht aus einem oder meh­re­ren Gesprächsterminen.

Wenn es erfor­der­lich ist, und von unse­ren Bewohner:innen gewünscht wird, kön­nen wir inter­ne oder exter­ne Exper­ten aus unse­rem Netz­werk hin­zu­zie­hen und in einer Fall­be­spre­chung psy­cho­so­zia­le, medi­zi­nisch-pfle­ge­ri­sche, pal­lia­ti­ve und seel­sor­ge­ri­sche Schwer­punk­te in den Blick nehmen.

Ziel der GVP ist es, den (mut­maß­li­chen) Wil­len der Bewohner:innen zu erar­bei­ten. Die Grund­hal­tung, Wer­te, Lebens­ein­stel­lung, Wün­sche, Vor­stel­lun­gen aber auch Belas­tun­gen und Gren­zen oder mög­li­che Not­fall­si­tua­tio­nen und nicht gewünsch­te Ver­le­gun­gen zum Bei­spiel in ein Kran­ken­haus wer­den im Ver­lauf der Bera­tung reflektiert.

Wir möch­ten damit eine indi­vi­du­el­le und selbst­be­stimm­te Ver­sor­gung am Lebens­en­de gewährleisten.

Die Ergeb­nis­se des Bera­tungs­pro­zes­ses kön­nen,  wenn dies gewünscht wird,  in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung oder einem Not­fall­plan fest­ge­hal­ten wer­den. Auch hier­für sind die GVP-Berater:innen ausgebildet.

Eine gute und vor­aus­schau­en­de Aus­ein­an­der­set­zung mit der letz­ten Lebens­pha­se kann vie­le Ängs­te neh­men und gibt allen Betei­lig­ten Sicher­heit im Handeln.


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